Die Feier ist im vollen Gange und die Gäste ausgelassen … plötzlich passiert es: Bei der Polonaise durch den Saal rämpelt jemand das Hintergrundgestell um und das Gestell wird verbogen. Oder im Überschwang schüttet jemand ein Glas Sekt über den Monitor. Oder – und das ist tatsächlich schon passiert – jemand tanzt so dermaßen ausgelassen, dass die komplette Fotobox zur Seite kippt. Jetzt ist der Schreck vielleicht erst einmal groß und Sie fragen sich: was kommt nun auf mich zu?
Grundsätzlich gilt in so einem Fall: Keine Panik, denn bei Schäden springt typischerweise die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers ein. Wenn möglich, können Sie selbst noch während der Feier ein Foto des Schadens machen und den Verursacher ansprechen, damit er ggf. seine Versicherung kontaktiert. Versuchen Sie jedoch bitte nicht, selbst etwas an der Box zu reparieren!
Wenn wir am nächsten Tag zum Abbau der Fotobox kommen, werden wir ebenfalls Fotos machen und evtl. schon eine erste Einschätzung machen: Manchmal ist es nur ein Kabel, das ausgetauscht werden muss oder ein Kratzer, den man mit etwas frischer Farbe ausbessern kann. Manchmal muss auch ein Bauteil repariert oder ausgetauscht werden.
Sollten Reparaturkosten anfallen, werden diese in die Rechnung für die Fotobox mit aufgenommen. Als Auftraggeber sind Sie erst einmal dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen. Aber wie schon erwähnt, kommt in den meisten Fällen eine Haftpflichtversicherung dafür auf, so dass Sie den zusätzlichen Betrag zurück erstattet bekommen. Wenn Sie dafür weitere Zuarbeit brauchen wie z.B. Fotos, Rechnungen für Bauteile oder ähnliches, schreiben Sie uns einfach.
Wenn Accessoires wie Perücken oder Brillen auf der Feier kaputt gehen, berechnen wir dies jedoch nicht. Dass sich mal ein Brillenglas lockert oder ein Bügel verbogen wird, ist ganz normal, wenn Ihre Gäste auf der Feier regen Gebrauch von den Accessoires machen.